Wien. Wer in einer Therme verschiedene Leistungen in Anspruch nimmt, muss aufpassen, inwiefern sie miteinander vereinbar sind. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Wien. Wer in einer Therme verschiedene Leistungen in Anspruch nimmt, muss aufpassen, inwiefern sie miteinander vereinbar sind. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).
