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Eine Sushi-Bar ohne "Beschwer", aber auch ohne Schanigarten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/220Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 19 v. 9.5.2016

Anrainerzone. Eine Gastwirtin wollte ihre Genehmigung erneuern, in der warmen Jahreszeit Tische in der Parkspur aufzustellen. Das Verfahren dauerte so lang, dass die Saison bereits vorbei war. Ob in einer Anrainerzone ein Schanigarten betrieben werden darf, ist damit nicht geklärt.

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