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Doch keine Strafe für fehlenden Sarg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/215Die Presse - Recht 2016, 14 Heft 18 v. 2.5.2016

Bestatter hatte sich an die höchste Instanz gewandt.

Wien. Es ging um Leben und Tod, aber eigentlich doch nur um eine Geldstrafe. 200 Euro Strafe hatte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck über den Geschäftsführer eines Bestattungsunternehmens verhängt. Denn der Mann habe es zu verantworten, dass an einem bestimmten Tag weder Trauerwaren noch Särge in seinen Geschäftsräumlichkeiten präsentiert werden konnten. Das verstoße gegen die Standesregeln.

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