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Meinungsfreiheit deckt Böhmermanns "Schmähkritik"

RechtspanoramaPriv.-Doz. Dr. Max LeitnerDie Presse - Recht 2016/217Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 18 v. 2.5.2016

Wien. Mein Kollege, Rechtsanwalt Michael Rami, vertrat vor einer Woche an dieser Stelle die Auffassung, der deutsche Kabarettist Jan Böhmermann hätte sich durch sein bekanntes Satiregedicht "Schmähkritik" strafbar gemacht, und das auch in Österreich. Dem sei hier widersprochen.

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