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"Einspruch, Oida!" gilt als Rechtsmittel

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/213Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 18 v. 2.5.2016

Ungewöhnliche Wortwahl schadet dem Ansinnen nicht.

St. Pölten. Auch wenn die Juristensprache eine zuweilen hochgestochene sein mag, kann man auch mit simplerer Wortwahl Rechtsmittel einlegen. Das zeigt ein Fall aus Niederösterreich.

Gegen einen Mann war wegen eines Verkehrsdelikts eine 300-Euro-Strafe verhängt worden. Der Mann holte das Schreiben länger nicht von der Post ab, worauf es die Behörde als zugestellt betrachtete. Schließlich erfuhr der Mann doch noch von der Strafverfügung. Er schrieb darauf ein E-Mail mit dem Betreff "Einspruch oida" an die Behörde. In dem Mail verlieh er seinem Ansinnen noch einmal Ausdruck: "So ned, bei mir sicha ned. Ich mache Einspruch gegen lge in Papier was sein im anhang. Das korrekt von Gesetz und so. Mfg und Hanga tschanga" (sic!).

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