Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stärkt die Rechte von Asylwerbern in Österreich. Deren Anspruch auf rechtliche Vertretung in Verfahren ist bisher nämlich zu eng geregelt.
Wer sich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über die Anordnung beschwert, das Land zu verlassen, oder gegen den Entzug der Grundversorgung, kann dafür nicht nur Rechtsberatung verlangen, sondern auch rechtliche Vertretung. Diese kann namens des Fremden sprechen und handeln und steht ihm nicht bloß mit Rat zur Seite. Wie das Bundesverwaltungsgericht anhand mehrerer Fälle aufgezeigt hat, besteht jedoch kein Anspruch auf Rechtsberatung, wenn ein Asylwerber sich beschwert, statt Asyl nur subsidiären Schutz bekommen zu haben. Das hält auch der VfGH für gleichheitswidrig. Er hebt deshalb die Einschränkung mit Wirkung zu Ende dieses Jahres auf (G 447-449/2015).

