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Asylberechtigte werden nach sechs Jahren eingebürgert

RechtspanoramaStefan BroczaDie Presse - Recht 2016/183Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 15 v. 11.4.2016

Wien. In der laufenden Diskussion um die jüngsten Flüchtlingsströme wird eines beharrlich außer Acht gelassen: der gesetzliche Einbürgerungsanspruch für in Österreich ansässige Ausländer.

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