Die bestehenden Regeln seien verfassungswidrig.
Wien. Das Glücksspielgesetz steht wieder im Mittelpunkt juristischer Kritik: Waren es bisher vor allem Unternehmen, die geltende Bestimmungen angefochten haben, so hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) ein schwerwiegendes Urteil gesprochen: Das Höchstgericht erachtet das Glücksspielgesetz als verfassungswidrig, es verstoße auch gegen EU-Recht.

