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EU-Marken muss man jetzt besser überwachen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/160Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 13 v. 31.3.2016

Wer Trittbrettfahrer abwehren will, sollte rasch handeln.

Wien. Die aktuelle EU-Markenrechtsreform schafft Klarstellungen, stellt aber auch neue Anforderungen an Inhaber von EU-Marken (oder "Unionsmarken", wie sie jetzt korrekt heißen). Unter anderem muss man künftig noch mehr darauf achten, möglichst rasch gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.

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