Wer Trittbrettfahrer abwehren will, sollte rasch handeln.
Wien. Die aktuelle EU-Markenrechtsreform schafft Klarstellungen, stellt aber auch neue Anforderungen an Inhaber von EU-Marken (oder "Unionsmarken", wie sie jetzt korrekt heißen). Unter anderem muss man künftig noch mehr darauf achten, möglichst rasch gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.

