Etwas kurios mutet eine Medienmitteilung an, die seit Kurzem auf der Homepage des Obersten Gerichtshofs steht: Der Präsident des OGH werde mit einer neuen Bestimmung in der Geschäftsordnung unmissverständlich klarstellen, "dass die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs ohne Intervention durch die Justizverwaltung über ihren Anspruch auf Erholungsurlaub verfügen können".

