Unterschiedliche Regelungen sorgen für Unmut.
Wien. Bundesbeamten steht eine bezahlte Mittagspause zu, das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Fall eines beamteten Postlers (Ra 2015/12/0051). Nun ist das an sich nichts Neues, sondern steht so im Gesetz. Trotzdem löste es einigen Wirbel aus, vor allem im Bundesland Salzburg.

