Meinl Bank. "Wie kann man in weniger als 24 Stunden ein ordentliches Verfahren nachholen?", fragen die Anwälte der Bank.
Wien. Die Meinl Bank hat am 30. November beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde gegen den Bescheid eingebracht, mit dem die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Abberufung von Vorstand Peter Weinzierl binnen vier Wochen anordnete. Weinzierl sei unzuverlässig, so die FMA. Weiters wirft sie ihm mangelnde Geldwäscheprävention vor.

