Absprachen 2. Vertikale Preisbindungen sind ein "Kernverstoß", stellte der OGH klar. Und auch, dass hohe Bußgelder drohen.
Wien. Im Rechtsstreit zwischen Spar und den Wettbewerbshütern gab es vergangenen Oktober einen Knalleffekt: Der OGH verzehnfachte die vom Kartellgericht verhängte Geldbuße von drei auf 30 Millionen Euro. Dabei ging es nur um eine Produktgruppe von vielen, nämlich Molkereiprodukte.

