Kinderbetreuung. Für Verwaltungsgerichtshof genügt Praktikum in Kinderbetreuung nicht als Nachweis pädagogischer Qualifikation. Er ist strenger als das Finanzressort.
Kinderbetreuung. Für Verwaltungsgerichtshof genügt Praktikum in Kinderbetreuung nicht als Nachweis pädagogischer Qualifikation. Er ist strenger als das Finanzressort.
