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Wer haftet für Fehler?

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/550Die Presse - Recht 2015, 18 Heft 48 v. 26.11.2015

Steuerberechnung. Wer muss für Fehler geradestehen – der Urkundenerrichter oder der Steuerpflichtige?

Wien. Ganz einfach wird die Berechnung der Grunderwerbsteuer künftig nicht sein, so viel steht fest (siehe Artikel links). Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn dabei Fehler passieren – wer haftet dann dafür?

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