Steuerberechnung. Wer muss für Fehler geradestehen – der Urkundenerrichter oder der Steuerpflichtige?
Wien. Ganz einfach wird die Berechnung der Grunderwerbsteuer künftig nicht sein, so viel steht fest (siehe Artikel links). Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn dabei Fehler passieren – wer haftet dann dafür?

