EU-Richtlinie lässt Lockerung zu, Betroffene wollen, dass das auch so umgesetzt wird.
Wien. Bis 18. April 2016 müssen zwei neue EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit werden auch für die Auftragsvergabe bei sozialen Dienstleistungen die Weichen neu gestellt.

