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Max Schrems ist doch ein Verbraucher

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/492Die Presse - Recht 2015, 16 Heft 43 v. 22.10.2015

Das OLG Wien korrigiert die erstinstanzliche Entscheidung.

Wien. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Facebook-Sammelklage dem Datenschutzaktivisten Max Schrems nach dessen Angaben in 20 von 22 Punkten recht gegeben. Die Einwände von Facebook, dass die Gerichte in Wien unzuständig wären, wurden abgewiesen.

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