Das OLG Wien korrigiert die erstinstanzliche Entscheidung.
Wien. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Facebook-Sammelklage dem Datenschutzaktivisten Max Schrems nach dessen Angaben in 20 von 22 Punkten recht gegeben. Die Einwände von Facebook, dass die Gerichte in Wien unzuständig wären, wurden abgewiesen.

