Steuervergleich. Einzelunternehmen öfter günstiger.
St. Pölten. Die zu Jahresbeginn 2016 in Kraft tretende Steuerreform mischt die Karten im Günstigkeitsvergleich zwischen GmbH und Einzelunternehmen neu. Das ergibt sich vor allem aus der Senkung des Einkommensteuertarifs, aber auch aus der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 auf 27,5 Prozent. "Aus steuerlicher Sicht nimmt die Attraktivität der GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen deutlich ab", sagte Gabriele Hackl, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, vorige Woche in St. Pölten beim großen Herbstseminar der Akademie der Wirtschaftstreuhänder.

