Vom richtigen Zeitpunkt: Die Gesetzesbeschwerde
Seit heuer kann jeder, der meint, in einem Justizverfahren durch Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes beschwert zu sein, den VfGH anrufen. Erste Entscheidungen deuten noch auf einen gewissen prozessualen Lernbedarf der Antragsteller hin. Volksanwalt Peter Fichtenbauer und Univ.-Prof. Andreas Hauer (Linz) beantworten in "Parteiantrag auf Normenkontrolle" die wichtigsten Fragen zu dem Instrument, auch die nach dem richtigen Zeitpunkt, es zu ergreifen (Manz, 105 Seiten, 32 Euro).

