OGH entschied zugunsten geschädigter Anleger.
Wien. Im Haftungsstreit um die pleitegegangene Kärntner Finanzfirma AvW gibt es nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), die den Anlegern den Rücken stärkt (8 Ob 93/14f). Demnach haftet der Wirtschaftsprüfer (EMSE Consulting, ehemals Moore Stephens Ehrenböck Wirtschaftsprüfung Steuerberatung) für Schäden aufgrund der AvW-Genussscheinkäufe, sofern sie nicht im Einzelfall verjährt sind.

