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Streit um Anstellung einer Ärztin

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/473Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 41 v. 8.10.2015

Verwaltungsgerichtshof. Eine Arbeitsmedizinerin, die für die AUVA Betriebsbegehungen macht, wurde vom Höchstgericht als Dienstnehmerin qualifiziert.

Wien. Auch ein Sozialversicherungsträger kann irren, wenn es um die Sozialversicherungspflicht von Leuten geht, die für ihn arbeiten. Diese Erfahrung machte kürzlich die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

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