Verwaltungsgerichtshof. Eine Arbeitsmedizinerin, die für die AUVA Betriebsbegehungen macht, wurde vom Höchstgericht als Dienstnehmerin qualifiziert.
Wien. Auch ein Sozialversicherungsträger kann irren, wenn es um die Sozialversicherungspflicht von Leuten geht, die für ihn arbeiten. Diese Erfahrung machte kürzlich die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

