"Ab"-Preise für Pauschalreisen erlaubt
Der Oberste Gerichtshof hat erstmals entschieden, dass Anbieter von Pauschalreisen mit "Ab"-Preisen werben dürfen, auch wenn diese nur für bestimmte Zeiträume gelten und ansonsten Saisonzuschläge fällig werden. Sind diese Zuschläge deutlich ausgewiesen, so muss nicht auch noch jeder denkbare Gesamtpreis vorgerechnet werden (4 Ob 107/15m).

