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Ein Facharzt darf sich nicht einfach "Klinik" nennen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/464Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 40 v. 1.10.2015

Die Verwendung des Worts war im konkreten Fall irreführend.

Wien. Ein Facharzt für Augenheilkunde nannte seine Ordination "Klinik". Das rief die Trägerin einer Klinik auf den Plan, die in demselben Ort eine Krankenanstalt, ein Kur- und Rehabilitationszentrum, ein Gesundheitshotel und eine Heiltherme betreibt.

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