Alimente. Mann signalisierte erst, sich zum Kind zu bekennen, dann "versteckte" er sich in der Türkei. Er galt nicht als Unterhaltsschuldner.
Wien. Hat ein Mann schon ausreichend zu erkennen gegeben, dass er eine Vaterschaft anerkennt oder nicht? Um diese Frage drehte sich ein Prozess, in dem geklärt werden musste, inwieweit der Staat Unterhaltsvorschuss für ein Kind zu leisten hat.

