Nachträgliche Korrekturen sind nicht strafbefreiend.
Wien. Effizientere Verfolgung von Bilanzdelikten, zugleich Entkriminalisierung bei finanzstrafrechtlichen Bagatellvergehen: Beides kommt ab Jänner 2016 auf Unternehmen zu.
Das Strafrechtsänderungsgesetz führt ein einheitliches Bilanzstrafrecht ein, laut Steuerreformgesetz werden indes leicht fahrlässige Abgabenverkürzungen künftig nicht mehr strafbar sein (mit einer Ausnahme, der fahrlässigen Verkürzung von Mineralölsteuer nach dem Mineralölsteuergesetz).

