Ein Schokobär in Goldfolie ist noch lang kein Goldbär, entschied gestern der deutsche Bundesgerichtshof (BGH; I ZR 105/14).
Haribo, seines Zeichens Gummibärchenproduzent, ist Inhaber mehrerer dazu passender Wortmarken. Darunter auch "Goldbär" und "Gold-Teddy". Das Unternehmen sah durch den "Lindt Teddy" seine Markenrechte verletzt: Er stelle das Wort "Goldbär" bildlich dar.

