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NASCHEREI DER WOCHE. Von goldenen Bären und Goldbären

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2015/450Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 39 v. 24.9.2015

Ein Schokobär in Goldfolie ist noch lang kein Goldbär, entschied gestern der deutsche Bundesgerichtshof (BGH; I ZR 105/14).

Haribo, seines Zeichens Gummibärchenproduzent, ist Inhaber mehrerer dazu passender Wortmarken. Darunter auch "Goldbär" und "Gold-Teddy". Das Unternehmen sah durch den "Lindt Teddy" seine Markenrechte verletzt: Er stelle das Wort "Goldbär" bildlich dar.

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