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Keine Überstundenpauschale während der Elternteilzeit

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2015/420Die Presse - Recht 2015, 18 Heft 37 v. 10.9.2015

Wien. Wer Elternteilzeit in Anspruch nimmt, macht in dieser Zeit normalerweise keine oder höchstens ausnahmsweise Mehr- oder Überstunden. Was bedeutet das für eine vereinbarte Überstundenpauschale? Läuft sie während der Elternteilzeit aliquot weiter oder nicht?

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