Entscheidung. Der Laufschuhhersteller soll Vertragshändler beim Onlinevertrieb zu sehr eingeschränkt haben. Inzwischen wurden die Klauseln geändert.
Wien. Ein großes und teilweise noch ungeklärtes Thema, mit dem sich Wettbewerbshüter herumschlagen, ist der Onlinehandel. In Deutschland kamen, wie berichtet, unter anderem Adidas und Asics deshalb ins Visier des Bundeskartellamts: Sie hätten ihren Händlern allzu restriktive Vorgaben für den Onlinevertrieb gemacht.

