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Gefahr zu groß: Keine Waffe für Sexualstraftäter

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/403Die Presse - Recht 2015, 11 Heft 36 v. 31.8.2015

Mann hatte Verbot bis zum VwGH bekämpft.

Wien. Bei der Straftat hatte der Mann keine Waffe angewendet, ein Waffenverbot kann wegen seines Verhaltens aber sehr wohl ausgesprochen werden. Das zeigt der Fall eines Mannes aus Niederösterreich, der bis zum Höchstgericht ging.

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