Abfertigung. Ein Arbeitgeber wollte von einer Mitarbeiterin irrtümlich gezahlte Beiträge an die Vorsorgekasse zurück – und blitzte beim OGH ab.
Wien. Zahlt ein Dienstgeber für einen Dienstnehmer irrtümlich Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse ein, kann er das Geld nicht vom Dienstnehmer zurückfordern, entschied kürzlich der OGH (9ObA65/15).

