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Rinder entlaufen, Versicherung zahlt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/378Die Presse - Recht 2015, 11 Heft 34 v. 17.8.2015

Haftpflicht. Eine Herde hochwertiger Rinder flüchtete von der Weide. Die Haftpflichtversicherung der Viehzüchter muss für das Einfangen aufkommen: Rettungsaufwand.

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