Vergleich. Angloamerikanische Aktiengesellschaften trennen Leitung und Aufsicht nicht.
Wien. Die Europäische Kommission hat sich bei ihrem Entwurf zur Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie an angloamerikanischem Gesellschaftsrecht orientiert. Das unterscheidet sich jedoch in ganz wesentlichen Punkten vom deutschen und österreichischen Aktienrecht.

