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OGH beschäftigt sich mit dem Maklergesetz

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/366Die Presse - Recht 2015, 18 Heft 33 v. 13.8.2015

Der Auftraggeber entscheidet allein über den Abschluss.

Wien. Hat ein Makler nach dem Maklergesetz Anspruch auf Provision, wenn ein Kaufabschluss deshalb nicht gelingt, weil der Auftraggeber das Zustandekommen ablehnt? Mit dieser Frage befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung 2 Ob 135/14p und kam zu folgendem Ergebnis:

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