Der Auftraggeber entscheidet allein über den Abschluss.
Wien. Hat ein Makler nach dem Maklergesetz Anspruch auf Provision, wenn ein Kaufabschluss deshalb nicht gelingt, weil der Auftraggeber das Zustandekommen ablehnt? Mit dieser Frage befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung 2 Ob 135/14p und kam zu folgendem Ergebnis:

