Bis zu zwei Jahre standen Causen grundlos still.
Wien. Ein Bezirksrichter erhält eine Disziplinarstrafe in Höhe eines Monatsbezugs. Das entschied das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/12). Der Präsident des Oberlandesgerichts Linz hatte Disziplinaranzeige gegen den Richter erstattet. Verfahren dazu finden stets in einem anderen OLG-Sprengel statt.

