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Asylunterkünfte: Auch da gilt das Vergaberecht

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/358Die Presse - Recht 2015, 18 Heft 32 v. 6.8.2015

Auftragsvergaben. Bei der bloßen Anmietung von Gebäuden, um Quartiere für Asylwerber zu schaffen, ist das Vergaberecht kein Thema – wohl aber bei Baumaßnahmen und Betreuungsleistungen.

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