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Böller in Postkasten zu unvernünftig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/336Die Presse - Recht 2015, 10 Heft 31 v. 27.7.2015

Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen.

Wien. Weil sie das dabei entstehende Geräusch hören wollten, zündeten zwei Freunde in Kärnten einen Böller im Postkasten. Einer der Freunde wurde dabei verletzt. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ist nun die Frage gegangen, ob in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung zahlen muss.

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