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Zweierlei Maß bei Behinderung

RechtspanoramaMag. Markus HuberDie Presse - Recht 2015/339Die Presse - Recht 2015, 11 Heft 31 v. 27.7.2015

Wien. Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Der Bund fordert für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst, unabhängig von der jeweiligen Aufgabe, die volle Handlungsfähigkeit. Für Menschen mit geistiger Behinderung besteht daher offensichtlich keine Verwendung im öffentlichen Dienst.

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