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Schelte für die Deutsche Post

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/335Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 30 v. 23.7.2015

Marktmacht. Das Unternehmen soll Wettbewerber behindert haben.

Wien. Die Deutsche Post (DPAG) muss sich Schelte der Wettbewerbshüter gefallen lassen. Und zwar für Vorgänge, die sie – wie auch die Behörde weiß – inzwischen eingestellt hat.

Konkret führte das Bundeskartellamt gegen sie ein Verfahren, weil sie in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert haben soll.

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