vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Balkonpflanzen-Klage ohne Umweg

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2015/326Die Presse - Recht 2015, 11 Heft 30 v. 20.7.2015

Es darf keinen Unterschied zwischen pflanzlichem und nicht lebendem Sichtschutz geben, entschied der OGH. [Symbolfoto: DPA]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!