Anlegerschäden. Ein externer Berater hatte auftragswidrig gehandelt, der OGH verneinte die Haftung der Bank. Verallgemeinern lässt sich das nicht.
Anlegerschäden. Ein externer Berater hatte auftragswidrig gehandelt, der OGH verneinte die Haftung der Bank. Verallgemeinern lässt sich das nicht.
