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URTEIL DER WOCHE. Kohl-Publizist Schwan scheitert vor dem BGH

Economist: WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2015/322Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 29 v. 16.7.2015

Wer darf die Tonbänder mit den Lebenserinnerungen behalten? Altkanzler Helmut Kohl, der sie besprochen hat, oder sein Ghostwriter, der Publizist Heribert Schwan, auf dessen Tonbandgerät die Gespräche damals aufgezeichnet worden waren? Darüber hatte jüngst der Bundesgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden. Sein Urteil: Kohl gebühren die Tonbänder.

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