Die hohen Temperaturen der vergangenen Tage bedeuten für Arbeiter auf Baustellen vor allem eines: Arbeitsbedingungen am Limit des Erträglichen.
Laut Angaben der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) gibt es bundesweit im Schnitt pro Jahr 4,4 Arbeitstage, an denen das Thermometer über die 35-Grad-Celsius-Marke klettert. Schon 2012 setzen sich die Gewerkschaftsvertreter deshalb – erfolgreich – für eine gesetzliche Regelung im sogenannten Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz ein, die den Arbeitern das Leben auch bei Extremtemperaturen leichter machen sollte. Das Ergebnis: "Bei arbeitsbehindernden atmosphärische Einwirkungen" – darunter ist nun auch Hitze zu verstehen – kann der Arbeitgeber das Arbeiten im Freien einstellen. Wohlgemerkt, Anspruch darauf hat der Arbeiter nicht. Wenn der Arbeitgeber Hitzeferien gewährt, bekommt der Arbeiter 60 Prozent des Stundenlohns.

