Wien. Autolenker müssen, wenn ihre Sicht durch die Sitzposition eingeschränkt ist, besser aufpassen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall tragisch verketteter Umstände.
Wien. Autolenker müssen, wenn ihre Sicht durch die Sitzposition eingeschränkt ist, besser aufpassen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall tragisch verketteter Umstände.
