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Lenker muss schauen, ob da jemand liegt

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2015/306Die Presse - Recht 2015, 11 Heft 28 v. 6.7.2015

Wien. Autolenker müssen, wenn ihre Sicht durch die Sitzposition eingeschränkt ist, besser aufpassen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall tragisch verketteter Umstände.

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