Niederlage. Das Gericht hat die Klage von Max Schrems gegen Facebook zurückgewiesen. Es erachtet sich für den Rechtsstreit als nicht zuständig.
Wien. Schwere Niederlage für Max Schrems: Die Sammelklage gegen Facebook aufgrund angeblicher Datenschutzverstöße ist in Wien unzulässig. Das hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen aus formellen Gründen in einem nun schriftlich ergangenen Urteil entschieden.

