Wien. Erst mit 14 ist man deliktsfähig und muss für verursachte Schäden einstehen. Grundsätzlich. Denn es gibt Ausnahmen, wie der Fall eines Salzburger Buben zeigt, der als Radfahrer Regeln missachtete.
Wien. Erst mit 14 ist man deliktsfähig und muss für verursachte Schäden einstehen. Grundsätzlich. Denn es gibt Ausnahmen, wie der Fall eines Salzburger Buben zeigt, der als Radfahrer Regeln missachtete.
