Mit einem Kleidungsstück der anderen Art beschäftigt sich am 11. Juni der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH). Es geht um Kutten. Das sind ärmellose Lederwesten, auf denen die Mitglieder von Motorradgangs ihre Abzeichen und Symbole befestigen und so ihre Zugehörigkeit zu ihrem Klub zum Ausdruck bringen. In den meisten Bundesländern Deutschlands ist das Tragen dieser Kutten untersagt. Seit Ende Oktober 2014 auch in Hessen.

