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Mieter besserte sich zu spät

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2015/241Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 23 v. 1.6.2015

Wien. Es nützt nichts, wenn ein Mieter sich – den Wohnungsverlust vor Augen – bessert, nachdem er sich zuvor grob missverhalten hat. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Die Vorinstanz wollte dem Mann hingegen noch erlauben, in der Wohnung zu bleiben.

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