Auch Private erhalten Teil der NoVA zurück
Wer sein gebrauchtes Auto ins Ausland verkauft, kann ab Anfang 2016 einen Teil der NoVA zurückverlangen. Das Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) wird im Zuge der Steuerreform geändert, um einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 29. November 2014 Rechnung zu tragen, laut dem der Ausschluss der Refundierung für Private "unsachlich und gleichheitswidrig" ist.

